Verwaltungsgerichtshof 93/05/0224

93/05/0224Corte amministrativa suprema14 dic 1993

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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