Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/05/0221
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.03.1994
Spruch
I) zu Recht erkannt:
Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. November 1992, "daß der Stadt Wien (Wiener Stadtwerke - Elektrizitätswerke) eine allenfalls bestehende elektrizitätswirtschaftliche Konzession hinsichtlich derjenigen Gebiete im Umland von Wien, die derzeit von ihr mit elektrischer Energie versorgt werden, ... entzogen wird", wird zurückgewiesen.
II) den Beschluß gefaßt:
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.