Verwaltungsgerichtshof 93/05/0184

93/05/0184Corte amministrativa suprema7 dic 1993

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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