Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149

93/05/0149Corte amministrativa suprema19 dic 1995

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Zurechnung von Bescheiden Intimation

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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