Verwaltungsgerichtshof 93/04/0083

93/04/0083Corte amministrativa suprema29 mar 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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