Verwaltungsgerichtshof 93/04/0035

93/04/0035Corte amministrativa suprema28 giu 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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