Verwaltungsgerichtshof 93/03/0303

93/03/0303Corte amministrativa suprema18 mag 1994

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Verhältnis zu anderen Materien und Normen sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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