Verwaltungsgerichtshof 93/03/0246

93/03/0246Corte amministrativa suprema21 set 1994

Regest

Jagdkarte Entzug Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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