Verwaltungsgerichtshof 93/03/0182

93/03/0182Corte amministrativa suprema8 feb 1995

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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