Verwaltungsgerichtshof 93/02/0196

93/02/0196Corte amministrativa suprema20 dic 1993

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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