Verwaltungsgerichtshof 93/02/0164

93/02/0164Corte amministrativa suprema24 nov 1993

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Inhalt des Spruches Diverses Überschreiten der Geschwindigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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