Verwaltungsgerichtshof 93/02/0146

93/02/0146Corte amministrativa suprema13 ott 1993

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigengutachten Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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