Verwaltungsgerichtshof 93/02/0085

93/02/0085Corte amministrativa suprema10 dic 1993

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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