Verwaltungsgerichtshof 93/01/0546

93/01/0546Corte amministrativa suprema30 giu 1994

Regest

Allgemein Allgemein Entmündigung Kurator Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0546

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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