Verwaltungsgerichtshof 93/01/0356

93/01/0356Corte amministrativa suprema22 giu 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0356

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird,

1. soweit sie sich gegen Absatz 1 des Spruches des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen,

2. im übrigen, (hinsichtlich der Absätze 2 und 3 des Spruches des angefochtenen Bescheides) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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