Verwaltungsgerichtshof 93/01/0352

93/01/0352Corte amministrativa suprema20 mag 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0352

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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