Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/01/0234
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.11.1993
Spruch
1. Der vom Erstbeschwerdeführer angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. Die von der Zweitbeschwerdeführerin erhobene Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.