Verwaltungsgerichtshof 93/01/0127

93/01/0127Corte amministrativa suprema7 ott 1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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