Verwaltungsgerichtshof 92/18/0136

92/18/0136Corte amministrativa suprema12 giu 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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