Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/17/0227
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.09.1992
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Der Antrag des Beschwerdeführers, "im Sinne des seinerzeitigen Antrages die Einzelrichtmenge im gegenständlichen Falle zu erhöhen", wird zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.