Verwaltungsgerichtshof 92/14/0178

92/14/0178Corte amministrativa suprema1 dic 1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

1. ) Der Antrag des H in L, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zug einer Hausdurchsuchung am 9. August 1990 wird zurückgewiesen.

2. ) Die unter 1.) angeführte Beschwerde wird zurückgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.