Verwaltungsgerichtshof 92/14/0033

92/14/0033Corte amministrativa suprema7 ago 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992140033.X00

Spruch

1. ) Die gegen den Bescheid gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. ) Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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