Verwaltungsgerichtshof 92/14/0029

92/14/0029Corte amministrativa suprema8 set 1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Masseverwalter

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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