Verwaltungsgerichtshof 92/13/0018

92/13/0018Corte amministrativa suprema30 mag 1995

Regest

Begründung Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Jahres 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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