Verwaltungsgerichtshof 92/11/0096

92/11/0096Corte amministrativa suprema7 apr 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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