Verwaltungsgerichtshof 92/11/0046

92/11/0046Corte amministrativa suprema16 giu 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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