Verwaltungsgerichtshof 92/10/0463

92/10/0463Corte amministrativa suprema29 mar 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0463

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1995

Spruch

Der Kostenausspruch des angefochtenen Bescheides wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als dem Beschwerdeführer ein Betrag in der Höhe von S 1.375,-- als Ersatz für Barauslagen für das Untersuchungszeugnis der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt vorgeschrieben wurde.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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