Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/10/0457
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.09.1993
Spruch
Gemäß § 42 Abs. 4 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit § 62 Abs. 2 VwGG wird der Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung, daß sie berechtigt sei, den Teil der Vergütungen gemäß § 42 Abs. 5 UrhG (Leerkassettenvergütung), der den sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (Art. II Abs. 6 UrhGNov 1980 idF. UrhGNov 1986) zugeführt wird, teilweise zur Auszahlung von Altersquoten zu verwenden,
a) deren Gewährung von einer Mindestdauer der Bezugsberechtigteneigenschaft als Komponist, Textautor oder Musikverleger und von der Erreichung eines Mindestaufkommens abhängig ist,
b) die Bezugsberechtigten gewährt werden, welche gleichzeitig auch die Altersquote der AKM beziehen,
c) deren Gewährung unabhängig davon erfolgt, ob der Empfänger ein anderes Einkommen hat und wieviel dieses andere Einkommen beträgt,
zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.