Verwaltungsgerichtshof 92/10/0448

92/10/0448Corte amministrativa suprema14 giu 1993

Regest

Behördenbezeichnung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zurechnung von Organhandlungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Behördenorganisation

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Verwaltungsgerichtshof 92/10/0448

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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