Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/10/0154
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.1992
Spruch
I) zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Erstbeschwerdeführer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II) beschlossen:
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.