Verwaltungsgerichtshof 92/10/0088

92/10/0088Corte amministrativa suprema3 ago 1995

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.1995

Spruch

1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführer wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.