Verwaltungsgerichtshof 92/09/0138

92/09/0138Corte amministrativa suprema25 set 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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