Verwaltungsgerichtshof 92/09/0103

92/09/0103Corte amministrativa suprema17 dic 1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.