Verwaltungsgerichtshof 92/09/0017

92/09/0017Corte amministrativa suprema25 set 1992

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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