Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/08/0256
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.06.1993
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Ausspruch richtet, die Beschwerdeführerin sei als Pächterin des Betriebes der D Gesellschaft m.b.H. Co. KG und der
S Gesellschaft m.b.H. in bezug auf das Zweigwerk Z ab 4. Jänner 1991 Dienstgeber der im Anhang angeführten Dienstnehmer, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.