Verwaltungsgerichtshof 92/08/0198

92/08/0198Corte amministrativa suprema21 set 1993

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Hausgehilfin Kollektivvertrag Mindestlohn freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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