Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/08/0036
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.06.1993
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Zuerkennnung des Arbeitslosengeldes an den Beschwerdeführer für
19. und 20. Mai 1991 widerrufen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.