Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 92/07/0212
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.1995
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Im Umfang der Bekämpfung des Abspruches des angefochtenen Bescheides über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die zu Spruchpunkt II. des Bescheides der Agrarbezirksbehörde Villach vom 29. April 1992, Zl. ABB-1718/3/92, entschiedene Abweisung ihrer Minderheitenbeschwerde gegen den Vollversammlungsbeschluß der Agrargemeinschaft "Nachbarschaft H" om 8. Jänner 1992, wird die Beschwerde
ZURÜCKGEWIESEN;
und 2. zu Recht erkannt:
Im übrigen, somit im Umfang des Abspruches über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die zu Spruchpunkt I. des Bescheides der Agrarbezirksbehörde Villach vom 29. April 1992, Zl. ABB-1718/3/92, entschiedene Bewilligung der Absonderung von 77 Anteilsrechten an der Agrargemeinschaft "Nachbarschaft H" von der EZ 25 KG M hin zur EZ 53 KG M wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.