Verwaltungsgerichtshof 92/07/0197

92/07/0197Corte amministrativa suprema26 apr 1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Identität der Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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