Verwaltungsgerichtshof 92/07/0077

92/07/0077Corte amministrativa suprema23 mag 1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsverletzung sonstige Fälle

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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