Verwaltungsgerichtshof 92/06/0084

92/06/0084Corte amministrativa suprema23 nov 1995

Regest

Anrufung der obersten Behörde Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadtgemeinde Kitzbühel Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.