Verwaltungsgerichtshof 92/06/0068

92/06/0068Corte amministrativa suprema18 mag 1995

Regest

Anrufung der obersten Behörde Planung Widmung BauRallg3 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Behördenbezeichnung Behördenorganisation Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Besondere Rechtsgebiete Baurecht Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Ermessen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Mängelbehebung Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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