Testo completo
Verwaltungsgerichtshof AW 92/06/0008
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.04.1992
Spruch
I. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Enteignung der Liegenschaft EZ 29, KG E sowie der Enteignung durch Begründung der Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, Erhaltung und des Betriebes des E Bergtunnels und der Entnahme des Ausbruchsmaterials betreffend die Liegenschaften EZ 1137, 29 und 33 je KG E NICHT STATTGEGEBEN.
II. Hinsichtlich der Enteignung durch Begründung der Dienstbarkeit der Verwendung des Ausbruchsmaterials des Tunnels wird dem Antrag STATTGEGEBEN.