Verwaltungsgerichtshof 92/05/0132

92/05/0132Corte amministrativa suprema20 set 1994

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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