Verwaltungsgerichtshof 92/04/0035

92/04/0035Corte amministrativa suprema19 mag 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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