Verwaltungsgerichtshof 92/03/0073

92/03/0073Corte amministrativa suprema17 giu 1992

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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