Verwaltungsgerichtshof 92/02/0098

92/02/0098Corte amministrativa suprema27 mag 1992

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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