Verwaltungsgerichtshof 92/01/0744

92/01/0744Corte amministrativa suprema25 nov 1992

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0744

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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