Verwaltungsgerichtshof 92/01/0093

92/01/0093Corte amministrativa suprema20 mag 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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