progetti
91/19/0258•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0258
91/19/0258Corte amministrativa suprema28 ott 1991
Umkehrschluß
Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.